Team Polizeivollzugsdienst

Wirtschaftskriminalisten bei der Bayerischen Polizei.

Unsere Wirtschaftskriminalistinnen und Wirtschaftskriminalisten sind Spezialistinnen bzw. Spezialisten, die komplexe Straftaten im Bereich der Wirtschaft wie z. B. Korruptions- und Insolvenzdelikte aufklären.

Zwei Wirtschaftskriminalisten der Bayerischen Polizei besprechen einen Fall.

Unsere Spezialisten im Einsatz gegen Wirtschaftskriminalität.

In Deiner Eigenschaft als Wirtschaftskriminalistin bzw. Wirtschaftskriminalist ermittelst Du als spezialisierte Fachkraft selbstständig in Fällen von Wirtschaftskriminalität, wie z. B. Anlage- und Finanzierungsdelikte, Wettbewerbsdelikte, Korruptionsdelikte, Insolvenzstraftaten oder Abrechnungsbetrug. Dein umfangreiches Fachwissen versetzt Dich in die Lage, Sachverhalte zügig und fundiert zu bewerten.

Zu Deinen Aufgaben gehören darüber hinaus u. a. die Teilnahme an Durchsuchungen, die Sicherstellung und Auswertung von Beweismitteln und die Durchführung von Vernehmungen. Du unterstützt zudem die polizeiliche Kriminalprävention und Öffentlichkeitsarbeit.

Nach Abschluss einer einjährigen polizeifachlichen Unterweisung bist Du als Polizeivollzugsbeamtin bzw. Polizeivollzugsbeamter mit den entsprechenden hoheitlichen Befugnissen und eigener Dienstwaffe tätig.

Voraussetzungen

Du möchtest Deine Expertise im Bereich Wirtschaftskriminalität gezielt einsetzen und aktiv zur Aufklärung komplexer Straftaten beitragen? Dann findest Du bei der Bayerischen Polizei einen anspruchsvollen Job mit vielfältigen Herausforderungen in einem abwechslungsreichen Berufsalltag.

Bildungsabschluss
Mit einem Diplom- oder Bachelorabschluss (Hochschule/FH) aus einem der folgenden Studienbereiche hast Du optimale Bewerbungschancen:

  • Betriebswirtschaft
  • Finanzwirtschaft
  • Gesundheitsökonomie/Management im Gesundheitswesen
  • oder eines vergleichbaren Abschlusses mit fundierten Kenntnissen im Bilanz-, Gesellschafts- und Steuerrecht oder im Gesundheitswesen sowie im Umgang mit aktuellen EDV-Programmen

Bitte beachte: Wenn Du über einen anderen Studienabschluss verfügst, bemisst sich dessen Gleichwertigkeit insbesondere daran, dass er mit mindestens 180 ECTS-Punkten hinterlegt ist und einen überwiegenden Wirtschaftsbezug aufweisen kann.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung mit beruflicher Fortbildung (Meisterin bzw. Meister oder ähnliche Abschlüsse) erfüllt nicht die Zulassungsvoraussetzung für ein Beamtenverhältnis in der 3. Qualifikationsebene, da hierfür ein abgeschlossenes Studium erforderlich ist.

Vor diesem Hintergrund dient uns die Zuordnung von Bildungsabschlüssen nach Niveaus des Europäischen oder Deutschen Qualifikationsrahmens (EQR/DQR) als Referenzrahmen, um die verschiedenen nationalen Qualifikationssysteme miteinander zu vergleichen. Diese Zuordnung begründet jedoch keine tarif- oder besoldungsrechtlichen Ansprüche und stellt auch keinen  Maßstab für eine tarifrechtliche Eingruppierung oder die Zulassung zu bestimmten Beamtenlaufbahnen dar.

Berufserfahrung erwünscht
Für die Verbeamtung ist eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit erforderlich, die für die spätere Arbeit im Wirtschaftskriminaldienst einschlägig ist. Die Zeit der zu absolvierenden einjährigen polizeifachlichen Unterweisung wird hierbei auf die Zeit angerechnet. Als einschlägig gelten unter anderem Tätigkeiten im Bereich Finanzen, Rechnungswesen oder Revision bei einer Bank, einem Wirtschaftsunternehmen, einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfergesellschaft, einem Unternehmen der Gesundheitsbranche oder einer Krankenkasse.

Voraussetzungen
Als Wirtschaftskriminalistin bzw. Wirtschaftskriminalist trittst Du für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein. Für eine Einstellung musst Du die deutsche Staatsangehörigkeit vorweisen. Bei Übernahme in das Beamtenverhältnis darfst Du das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Persönliche Anforderungen

  • Gesetzestreue (Führungszeugnis, polizeiliche Sicherheitsüberprüfung)
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst
  • gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache
  • gute Englischkenntnisse in Schrift und Sprache
  • ausgeprägte Teamfähigkeit
  • selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise

Gesundheitlich fit
In Deinem Alltag als Wirtschaftskriminalistin bzw. Wirtschaftskriminalist ist Deine körperliche, geistige und psychische Leistungsfähigkeit stark gefordert. Im Rahmen unseres Einstellungsverfahrens prüfen wir mit einer polizeiärztlichen Untersuchung, ob Du den besonderen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes gewachsen bist. Ein gesonderter Sporttest wird nicht durchgeführt.

Polizeifachliche Unterweisung

Zur Vorbereitung Deiner Karriere als Wirtschaftskriminalistin bzw. Wirtschaftskriminalist absolvierst Du eine einjährige polizeifachliche Unterweisung. Diese gliedert sich in jeweils mehrwöchige Theorie- und Praxisabschnitte. In dieser Zeit erwirbst Du die notwendigen rechtlichen und praktischen Kenntnisse für Deine Aufgaben im Polizeivollzugsdienst.

Die theoretischen Ausbildungsabschnitte dauern insgesamt acht Monate und finden an den Ausbildungsstandorten II. Bereitschaftspolizeiabteilung in Eichstätt sowie im Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei in Ainring statt. Während dieser Zeit bist Du vor Ort unentgeltlich untergebracht. Die praktische Ausbildung absolvierst Du in einer Polizeiinspektion und in verschiedenen Kommissariaten einer Kriminalpolizeidienststelle.

Theoretisch

  • Allgemeines Polizeirecht
  • Beamtenrecht
  • Sicherheitsrecht
  • Informationstechnologie
  • Kriminalistik
  • Einsatzlehre
  • Straf- und Strafprozessrecht

Praktische Kenntnisse

  • Situatives Handlungstraining
  • Selbstverteidigung
  • Umgang mit einer Schusswaffe
  • Eigensicherung
  • Erste Hilfe
  • Fahrausbildung

Verdienstmöglichkeiten

Während Ausbildung
Zunächst erfolgt die Einstellung als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) grundsätzlich in der Entgeltgruppe 9b TV-L.

Für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses werden in der Regel bis zur Verbeamtung keine gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge abgeführt. Insoweit erhöht sich das Nettogehalt.

Nach Ausbildung
Sofern neben der einjährigen polizeifachlichen Unterweisung noch keine zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums bestehen, erfolgt die weitere Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b TV-L. In diesem Fall werden weiterhin keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt.

Die Berufung in das Beamtenverhältnis erfolgt in der Besoldungsgruppe A 9 als Kriminalkommissarin bzw. Kriminalkommissar. Bei mehr als sechs Jahren einschlägiger Berufserfahrung ist im Einzelfall eine Einstellung in Besoldungsgruppe A 10 möglich. Die Übernahme erfolgt zunächst für zwei Jahre in das Beamtenverhältnis auf Probe. Anschließend erfolgt  (bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen) die Verbeamtung auf Lebenszeit.