Team Polizeivollzugsdienst

Wirtschaftskriminalisten bei der Bayerischen Polizei.

Unsere Wirtschaftskriminalistinnen und Wirtschaftskriminalisten sind Spezialistinnen bzw. Spezialisten, die komplexe Straftaten im Bereich der Wirtschaft wie z. B. Korruptions- und Insolvenzdelikte aufklären.

Zwei Wirtschaftskriminalisten der Bayerischen Polizei besprechen einen Fall.

Unsere Spezialisten im Einsatz gegen Wirtschaftskriminalität.

In Deiner Eigenschaft als Wirtschaftskriminalistin bzw. Wirtschaftskriminalist ermittelst Du als spezialisierte Fachkraft selbstständig in Fällen von Wirtschaftskriminalität, wie z. B. Anlage- und Finanzierungsdelikte, Wettbewerbsdelikte, Korruptionsdelikte, Insolvenzstraftaten oder Abrechnungsbetrug. Dein umfangreiches Fachwissen versetzt Dich in die Lage, Sachverhalte zügig und fundiert zu bewerten.

Zu Deinen Aufgaben gehören darüber hinaus u. a. die Teilnahme an Durchsuchungen, die Sicherstellung und Auswertung von Beweismitteln und die Durchführung von Vernehmungen. Du unterstützt zudem die polizeiliche Kriminalprävention und Öffentlichkeitsarbeit.

Nach Abschluss einer einjährigen polizeifachlichen Unterweisung bist Du als Polizeivollzugsbeamtin bzw. Polizeivollzugsbeamter mit den entsprechenden hoheitlichen Befugnissen und eigener Dienstwaffe tätig.

Voraussetzungen

Als Wirtschaftskriminalistin bzw. Wirtschaftskriminalist trittst Du für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein. Grundsätzlich benötigst Du die deutsche Staatsangehörigkeit – Ausnahmen sind hier jedoch möglich. Sprich uns gerne darauf an. Bei Übernahme ins Beamtenverhältnis darf das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

Bildungsabschluss
Abgeschlossenes Hochschul- oder FH-Studium (mit Bachelor oder Diplomabschluss) der Fachrichtung

  • Betriebswirtschaft
  • Finanzwirtschaft
  • Gesundheitsökonomie/Management im Gesundheitswesen
  • oder eines vergleichbaren Abschlusses mit fundierten Kenntnissen im Bilanz-, Gesellschafts- und Steuerrecht oder im Gesundheitswesen sowie im Umgang mit aktuellen EDV-Programmen

Bitte beachte: Die Gleichwertigkeit eines sonstigen Abschlusses bemisst sich insbesondere danach, dass dieser mit mindestens 180 ECTS-Punkten hinterlegt ist.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung mit beruflicher Fortbildung (Meisterin bzw. Meister oder ähnliche Abschlüsse) erfüllt nicht die Zulassungsvoraussetzung für ein Beamtenverhältnis in der 3. Qualifikationsebene, da hierfür ein abgeschlossenes Studium erforderlich ist.

Berufserfahrung erwünscht
Wünschenswert sind eine einschlägige, mindestens zweijährige hauptberufliche Erfahrung nach Abschluss des Studiums (z. B. im Bereich Finanzen, Rechnungswesen oder Revision bei einer Bank, einem Wirtschaftsunternehmen, einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem Unternehmen der Gesundheitsbranche oder einer Krankenkasse) sowie fundierte Kenntnisse in Geschäftssoftware (z. B. SAP-Anwendungen) und Wirtschaftsenglisch.

Darüber hinaus erfüllst Du folgende persönliche Anforderungen:

  • Gesetzestreue (Führungszeugnis, polizeiliche Sicherheitsüberprüfung)
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst
  • gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache
  • gute Englischkenntnisse in Schrift und Sprache
  • ausgeprägte Teamfähigkeit
  • selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
  • erfolgreiche polizeifachliche Unterweisung (Ausbildung)

Gesundheitlich fit
In Deinem Alltag als Wirtschaftskriminalistin bzw. Wirtschaftskriminalist ist Deine körperliche, geistige und psychische Leistungsfähigkeit stark gefordert. Im Rahmen unseres Einstellungsverfahrens prüfen wir mit einer polizeiärztlichen Untersuchung, ob Du den besonderen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes gewachsen bist. Ein gesonderter Sporttest wird nicht durchgeführt.

Verdienstmöglichkeiten

Während der polizeifachlichen Unterweisung (Ausbildung)
Zunächst erfolgt die Einstellung als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) grundsätzlich in der Entgeltgruppe 9b TV-L.

Für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses werden i. d. R. bis zur Verbeamtung keine gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge abgeführt. Insoweit erhöht sich das Nettogehalt.

Nach Abschluss der polizeifachlichen Unterweisung
Sofern nach der einjährigen polizeifachlichen Unterweisung noch keine drei Jahre Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums bestehen, erfolgt die weitere Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b TV-L, wobei weiterhin keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt werden.

Die Berufung in das Beamtenverhältnis erfolgt in der Besoldungsgruppe A 9 als Kriminalkommissarin bzw. Kriminalkommissar. Bei mehr als sechs Jahren Berufserfahrung ist im Einzelfall eine Einstellung in Besoldungsgruppe A 10 möglich. Die Übernahme erfolgt zunächst für zwei Jahre in das Beamtenverhältnis auf Probe, anschließend (bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen) erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit.