Bayerisches Landeskriminalamt
Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) ist die größte kriminalpolizeiliche Ermittlungsdienststelle Bayerns. Als moderne Polizeizentrale setzt sie alle bekannten Technologien zur Information, Untersuchung, Ermittlung und Prävention ein, erforscht und entwickelt sie weiter.
Beim LKA Bayern sind auch die Zentralstelle für die polizeiliche Datenverarbeitung und Datenübermittlung in Bayern sowie die Fernmeldestelle der Bayerischen Polizei für die Nachrichtenübermittlung angesiedelt.
Beamtenverhältnis auf Probe
Bereits nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung (1. Ausbildungsjahr) werden die Anwärterinnen und Anwärter für die 2. und 3. Qualifikationsebene (2. und 3. QE) in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen und zur Polizeioberwachtmeisterin bzw. zum Polizeioberwachtmeister ernannt. Hierbei handelt es sich allerdings noch nicht um die laufbahnrechtliche Probezeit zur Feststellung der Bewährung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Vielmehr sollen mit dieser vorgezogenen Ernennung zu Beamtinnen und Beamten auf Probe Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte während der Ausbildung bei Einsätzen und Praktika dienstunfallrechtlich besser geschützt werden. Außerdem handelt es sich bei der Polizeioberwachtmeisterin bzw. dem Polizeioberwachtmeister nicht um eine Amts-, sondern um eine Dienstbezeichnung.
Nach erfolgreichem Ablegen der Qualifikationsprüfung am Ende der Ausbildung folgt die Ernennung in der 2. QE zur Polizeimeisterin bzw. zum Polizeimeister und in der 3. QE zur Polizeikommissarin bzw. zum Polizeikommissar. Es beginnt dann die regelmäßige Probezeit, diese dauert einheitlich zwei Jahre. Bei Bewährung folgt die bedeutendste Ernennung, nämlich die Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Probe in ein solches auf Lebenszeit.
Beamtin/Beamter
Beamtinnen und Beamte gehören dem öffentlichen Dienst an, weil ihr Dienstherr (= Arbeitgeber) eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Dazu gehören z. B. die Bundesrepublik Deutschland, die einzelnen Bundesländer, Gemeinden und Landkreise. Die Staatsministerien des Freistaates Bayern sind die obersten Dienstbehörden der Beamtinnen und Beamten in Bayern und damit die höchsten Behörden, denen Beamte im Freistaat unterstellt sind.
Der Beamtenstatus ist grundsätzlich auf Lebenszeit angelegt, er bietet Dir daher einen krisensicheren Arbeitsplatz, ein sicheres und geregeltes Einkommen und verschiedene weitere Versorgungsleistungen etc. Die Besoldung richtet sich nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz. Dein Dienstherr hat Dir gegenüber eine sog. Fürsorgepflicht (z. B. Übernahme der Krankheitskosten für Auszubildende für den Polizeivollzugsdienst).
Als Beamtin oder Beamter wirst Du nicht durch einen Arbeitsvertrag eingestellt, sondern durch Ernennung in das Beamtenverhältnis berufen, bei der Dir eine Urkunde überreicht wird.
Die Verleihung eines anderen Amts mit höherem Endgrundgehalt und anderer Amtsbezeichnung nennt man Beförderung.
Beförderungen sind nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen. Nach dem Leistungsgrundsatz des Artikels 33 Abs. 2 Grundgesetz sind dies sowohl bei der erstmaligen Einstellung als auch auf Deinem weiteren Berufsweg die allein entscheidenden Auslesekriterien. Bei der Einstellung werden diese Kriterien durch Nachweise der Vorbildung, Einstellungsprüfung etc. ermittelt.
Der Inhalt des Beschäftigungsverhältnisses ist durch die Beamtengesetze vorgegeben. Als Beamtin oder Beamter stehst Du zu Deinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (das bedeutet z. B., dass Du kein Streikrecht hast).
Beihilfe
Beamte und Beamtinnen unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beihilfe dient daher als finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte und Beamtinnen, Soldaten und Soldatinnen und Berufsrichter/-innen, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind.
Nach Beendigung der Einsatzstufe werden die angefallenen Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen sowie für Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und für Schutzimpfungen vom Dienstherrn anteilig (in der Regel zu 50 %) erstattet.
Für die durch die Beihilfe nicht gedeckten Aufwendungen ist eine entsprechende Eigenvorsorge zu treffen, die aus den laufenden Bezügen zu bestreiten ist. Dies geschieht z. B. durch den Abschluss einer entsprechenden privaten Krankenversicherung.
Mehr Infos zu diesem Thema findest Du auf der Website des bayerischen Landesamtes für Finanzen.
Besoldung/Besoldungsgruppe
In Bayern gibt es eine durchgehende Leistungslaufbahn, sie umfasst die Besoldungsgruppen von A 3 bis A 16 und die Besoldungsordnung B. Der Einstieg in die Leistungslaufbahn erfolgt entsprechend der Vor- und Ausbildung in vier Qualifikationsebenen. Innerhalb der Leistungslaufbahn bestehen sechs Fachlaufbahnen. Innerhalb einer Fachlaufbahn sind fachliche Schwerpunkte gebildet. Eingangsämter als Ausgangsbasis für den beruflichen Werdegang im Polizeivollzugsdienst sind für die 2. QE die Besoldungsgruppe A 7 und für die 3. QE die Besoldungsgruppe A 9.
Bewerbung
Du kannst Dich direkt im Bewerbungsportal über diese Website bewerben. Solltest Du noch Fragen haben, so steht Deine Einstellungsberatung vor Ort gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Bewerbung aus anderen Bundesländern
Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern müssen sich über die Werbestelle München bewerben.
Bewerbung, zweigleisig
Wenn Du die Anforderungen für die 2. und 3. Qualifikationsebene (2. und 3. QE) erfüllst, kannst Du Dich gleichzeitig für beide Qualifikationsebenen bewerben. Eine zweigleisige Bewerbung ist in diesem Fall sogar sinnvoll, um die Chancen auf eine Einstellung zu erhöhen. Die Einstellungszahlen in der 2. QE sind im Vergleich zur 3. QE erheblich höher.
Nach der Einstellung in die 2. QE ist eine Bewerbung für die 3. QE über das Auswahlverfahren beim Landespersonalausschuss weiterhin möglich, sofern das Höchstalter nicht überschritten wurde. Auch ist ein Aufstieg in die 3. QE bei guter Leistung möglich, wenn Du u. a. einen entsprechenden Eignungsvermerk in Deiner Beurteilung hast.
Bewerbungsfristen
Siehe Einstellungstermine