Team Polizeivollzugsdienst
Häufige Fragen zum Polizeivollzugsdienst.
Allgemeine Fragen
Die 2. Qualifikationsebene (2. QE) bietet einen attraktiven Einstieg in das Berufsleben der Bayerischen Polizei. Früher wurde sie „mittlerer Dienst“ genannt. Wer die Ausbildung für die 2. QE erfolgreich meistert, dem stehen alle Wege offen: in abwechslungsreiche und vielfältige Arbeitsbereiche genauso wie der Aufstieg in die 3. oder gar 4. Qualifikationsebene, sofern die Voraussetzungen nach dem Leistungsprinzip stimmen.
Was früher „gehobener Dienst“ hieß, ist heute die 3. Qualifikationsebene (3. QE). Sie bietet einen interessanten Einstieg in das Führungsmanagement und eröffnet Perspektiven für spätere Arbeitsgebiete. Nach gutem Abschluss der Qualifikationsprüfung besteht bei entsprechender Leistung auch die Möglichkeit eines Aufstiegs in die 4. Qualifikationsebene.
Das Studium für die 3. QE dauert drei Jahre. Es findet an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Polizei an den Standorten Fürstenfeldbruck, Sulzbach-Rosenberg und Klosterburg Kastl statt. Dort werden umfangreiche polizeiliche Fachkenntnisse vermittelt.
Parallel dazu müssen praktische Lernabschnitte auf verschiedenen Polizeidienststellen in Bayern und bei der Bereitschaftspolizei absolviert werden. Das Studium befähigt Dich, als Kommissarin oder Kommissar z. B. Führungsaufgaben im Streifendienst zu übernehmen oder im Kriminaldienst zu ermitteln.
Wer schon einmal in den Polizeiberuf hineinschnuppern möchte, kann ein Schülerpraktikum bei einer Polizeidienststelle absolvieren. Zudem ist eine zweitägige Schnupperlehre möglich. Auch andere Berufsorientierungsveranstaltungen werden angeboten. Die Einstellungsberatung hilft gerne weiter.
Das Schülerpraktikum dient dazu, sich einen persönlichen Eindruck vom Berufsbild zu verschaffen, um für sich entscheiden zu können, ob eine berufliche Zukunft bei der Bayerischen Polizei vorstellbar ist. Es hat weder einen direkten Einfluss auf den Verlauf oder den Ausgang des Bewerbungsverfahrens noch wird es auf die Ausbildung angerechnet.
Voraussetzungen für ein Schülerpraktikum:
- mindestens in der 9. Klasse
- mindestens 15 Jahre alt
- gesundheitliche Eignung
- Mittlere Reife oder ein höherer Schulabschluss wird angestrebt
Für Dienstanfängerinnen bzw. Dienstanfänger besteht zudem die Möglichkeit, vor der Einstellung ein fünfmonatiges Praktikum in einer Polizeidienststelle zu absolvieren. Voraussetzung ist die Einstellungszusage für den folgenden Einstellungstermin.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhältst Du auch bei der Einstellungsberatung.
Ja. Nach dem erfolgreichen Bestehen der Qualifikationsprüfung ist die Übernahme in den Polizeivollzugsdienst der Bayerischen Polizei garantiert.
Während der Dienstzeit ist allen Beschäftigten der Bayerischen Polizei ein Mitführen sowie der Konsum von Cannabis untersagt. Weiterhin ist der Konsum auch in der Freizeit verboten, wenn dieser Auswirkungen auf die Dienst- oder Arbeitsfähigkeit hat oder die Dienst- oder Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen könnte.
Dieser strenge Maßstab wird bereits bei der Einstellungsprüfung angelegt. Im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung gibst Du eine Urinprobe ab, die auf Abbauprodukte von Rauschmitteln untersucht wird. Auch der Nachweis von Cannabis-Abbauprodukten im Urin führt zu einer Beendigung Deines Bewerbungsverfahrens.
Für weiterführende Informationen kontaktiere gerne Deine Einstellungsberatung.
Bewerbung
Du kannst Dich direkt im Bewerbungsportal über diese Website bewerben. Solltest Du noch Fragen zum Polizeiberuf haben, so steht Deine Einstellungsberatung vor Ort gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Sie gibt Dir auch alle wichtigen Infos zum Einstellungsverfahren und unterstützt Dich bei Deiner Bewerbung.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhältst Du auch bei der Einstellungsberatung.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich gleichzeitig für beide Qualifikationsebenen bewerben.
Eine zweigleisige Bewerbung ist in diesem Fall sogar sinnvoll, um die Chancen auf eine Einstellung zu erhöhen. Die Einstellungszahlen in der 2. QE sind im Vergleich zur 3. QE erheblich höher.
Nach der Einstellung in der 2. QE ist eine Bewerbung für die 3. QE über das Auswahlverfahren beim Landespersonalausschuss weiterhin möglich, sofern das Höchstalter nicht überschritten wurde. Für Polizeibeamtinnen und -beamte in der 2. QE ist bei guter Leistung, auch ohne höheren Bildungsabschluss, ein Aufstieg in die 3. QE möglich.
Für Bewerbungen für die 2. QE, die 3. QE und die Spitzensportförderung gibt es unterschiedliche Bewerbungsfristen und Einstellungstermine. Alle Termine sind hier übersichtlich aufgeführt: Einstellungstermine und Bewerbungsfristen
Du kannst Dich parallel bei der Bayerischen Polizei und bei der Bundes- oder einer anderen Landespolizei bewerben. Wirst Du dort eingestellt, kannst Du die Ausbildung bei der Bayerischen Polizei für die gleiche Qualifikationsebene nicht mehr beginnen. Eine Einstellung in einer höherwertigen Qualifikationsebene ist möglich, d. h. wenn Du die Ausbildung in der 2. Qualifikationsebene bei einer anderen Polizei startest, kannst Du in Bayern in der 3. Qualifikationsebene eingestellt werden. Deine Einstellungsberatung informiert Dich gerne.
Eine Bewerbung ist grundsätzlich immer möglich. Allerdings wird von den Bewerberinnen bzw. Bewerbern ein guter allgemeiner Gesundheits- und Fitnesszustand erwartet. Im Einzelfall kann vorab vom polizeiärztlichen Dienst geklärt werden, ob die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhältst Du auch bei der Einstellungsberatung.
Ja, das ist selbstverständlich möglich. Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern können sich online über das Stellenportal bewerben. Als Ansprechpartner für Fragen rund um die Bewerbung steht die Werbestelle München zur Verfügung.
Die Mindestgröße beträgt 160 cm. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Einstellungsprüfung vor Prüfungsbeginn eine Überprüfung der Körpergröße erfolgen kann. Wenn die Körpergröße unter 160 cm liegt, kann der Bewerber nicht an der Einstellungsprüfung teilnehmen. In diesem Fall muss zuvor ein sog. Vortest erfolgreich absolviert werden. Die Anmeldung für die Teilnahme am Vortest erfolgt über die Einstellungsberatung. Bei diesem Vortest wird festgestellt, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber die erforderliche körperliche Gesamtkonstitution für eine Verwendung im Polizeivollzugsdienst aufweisen.
Zudem besteht die Möglichkeit einer Vorabgrößenmessung. Diese ist sinnvoll, da sie darüber entscheidet, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber direkt am Einstellungstest teilnehmen kann oder ein Vortest zur Ausnahme von der Mindestgröße erforderlich ist.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhältst Du auch bei der Einstellungsberatung.
- Messung der Körpergröße durch die Prüfungsstellen
- Ablegen des Vortests, der aus fünf verschiedenen Übungen besteht:
- Waffenhandhabung
- Hindernisüberquerung
- Klimmhang
- Differenzspringen
- Personenrettung
Den Ablauf und die Vorstellung der einzelnen Übungen findest Du hier.
Wurde der Vortest bestanden, erfolgt die Einladung zur regulären Einstellungsprüfung.
Ja. Der Nachweis der Schwimmtauglichkeit ist Einstellungsvoraussetzung. Als Nachweis wird das Deutsche (Jugend-)Schwimmabzeichen in Bronze, Silber oder Gold anerkannt. Der Nachweis ist erst nach Aufforderung im Rahmen der Einstellungszusage vorzulegen.
Alternativ zum Schwimmnachweis wird eine Eigenerklärung akzeptiert, dass die Anforderungen des Deutschen (Jugend-)Schwimmabzeichens Bronze (Freischwimmer) erfüllt werden. Die Eigenerklärung wird an Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen der Einstellungszusage übersandt bzw. von der zuständigen Einstellungsberatung zur Verfügung gestellt.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B muss spätestens bis zum Ende des 2. Ausbildungsabschnittes eigenverantwortlich erworben werden.
Der Augen-Vorab-Befundbericht kann von einem Optiker oder von einem Augenarzt ausgestellt werden.
Um diese Frage zu beantworten, bedarf es einer genauen Abklärung des Sachverhalts: Dazu ist es unbedingt notwendig, die zuständige Einstellungsberatung vor Ort zu kontaktieren. Sie kann in jedem Fall weiterhelfen.
Wichtig ist, dass keine Zweifel an der charakterlichen Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers für den Polizeiberuf bestehen.
Tätowierungen sind grundsätzlich zulässig, soweit sie nicht gegen die Grundprinzipien und Wertevorstellungen unserer Demokratie verstoßen sowie keine sexuellen, diskriminierenden oder gewaltverherrlichenden Motive darstellen.
Neben nicht sichtbaren Tätowierungen z. B. auf dem Rücken oder der Schulter sind auch Tätowierungen auf dem Unterarm möglich. Diese müssen während des Dienstes abgedeckt werden, z. B. durch das Tragen eines Langarmhemdes oder von Sleeves.
Tätowierungen an Kopf, Hals und Händen sind generell nicht erlaubt. Ausnahmen hiervon sind nur nach Einzelfallprüfung möglich. Sofern durch die Tätowierung keine Zweifel an der charakterlichen Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers für den Polizeiberuf bestehen, kommt ggf. auch eine Entfernung in Frage.
Bei undefinierbaren oder fremdsprachlichen Schriftzeichen musst Du eine Erklärung zur Bedeutung bzw. die deutsche Übersetzung dieser Schriftzeichen abgeben.
Eine Überprüfung und Entscheidung, ob Deine Tätowierung zulässig ist, erfolgt durch die Einstellungsbehörde.
Im sichtbaren Bereich sind zudem Piercings und Fleshtunnels im Dienst nicht erlaubt.
Gerne kannst Du Dir auch unser Video dazu ansehen. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt auch die Einstellungsberatung vor Ort.
Die deutsche Staatsangehörigkeit muss grundsätzlich vorliegen. Es sind jedoch Ausnahmen in der 2. QE möglich.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhältst Du auch bei der Einstellungsberatung.
Auswahlverfahren und Einstellungsprüfung
Die Einstellungsprüfung findet in München bei der I. Bereitschaftspolizeiabteilung oder in Nürnberg bei der IV. Bereitschaftspolizeiabteilung statt. Wir versuchen es möglich zu machen, dass Bewerberinnen und Bewerber möglichst an dem Ort ihre Einstellungsprüfung ablegen können, der näher an ihrem Wohnort liegt. Das können wir jedoch bei hohen Bewerberzahlen nicht immer garantieren.
Das Vorverfahren zur Prüfung für Ausnahmen von der Mindestgröße findet ebenfalls an diesen Prüfungsstellen statt. Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung in einer Sportfördergruppe (Spitzensport) werden ausschließlich in München geprüft.
Die Einstellungsprüfung findet regulär an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen statt. Vom Prüfungsamt der Bayerischen Polizei werden Terminvorschläge zur selbstständigen Buchung im Bewerberportal zur Verfügung gestellt.
Der zweite Prüfungstag liegt in der Regel in der Folgewoche. Hierfür erhalten die Bewerberinnen und Bewerber nach bestandenem ersten Prüfungstag erneut Terminvorschläge zur selbstständigen Buchung.
Du hast die Möglichkeit, am Vorabend Deiner Prüfung kostenlos in der Abteilung der Bereitschaftspolizei zu übernachten. Die Anreise ist bis 22:00 Uhr möglich. Bettwäsche wird gestellt, Handtücher sind mitzubringen. Begleitpersonen können nicht in der Abteilung übernachten. Weitere Informationen findest Du im Einladungsschreiben zur Einstellungsprüfung. Bei der Anreise mit dem Pkw weisen wir vorsorglich darauf hin, dass auf dem Gelände der I. Bereitschaftspolizeiabteilung in München keine Parkplätze zur Verfügung stehen. Bei der IV. Bereitschaftspolizeiabteilung in Nürnberg findest Du links von der Schranke ausreichend Parkmöglichkeiten.
Zur Vorbereitung des schriftlichen Prüfungsteils gibt es verschiedene Berufsauswahltests, erhältlich im Buchhandel oder im Internet. Auf unserer Website und bei der Einstellungsberatung geben wir gerne weitere Tipps. Wir können jedoch keine Literaturempfehlungen geben.
Für allgemeine Fragen zur Prüfung steht den Bewerberinnen und Bewerbern die Einstellungsberatung vor Ort zur Verfügung.
Um sich auf die Sportprüfung optimal vorzubereiten, ist eine Beratung im örtlichen Sportverein oder in einem Fitnessstudio hilfreich. Zur besseren Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit ist es sinnvoll, wenn die Einzelübungen in der Reihenfolge der Sportprüfung durchgeführt und nicht einzeln trainiert werden. Das entspricht der Prüfungssituation.
Darüber hinaus helfen Videos auf unserer Website, die einzelnen Übungen korrekt auszuführen. Das ist vor allem deshalb so wichtig, weil nur korrekt ausgeführte Wiederholungen im Sporttest gewertet werden können.
Alle Informationen und Videos zur Sportprüfung.
Das Musikhören über tragbare Abspielgeräte o. Ä. ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Nein, anfallende Fahrtkosten sowie weitere Kosten, z. B. für die Einholung eines notwendigen Augenbefundes o. Ä., können leider nicht erstattet werden. Für die Dauer der Prüfung können die Bewerberinnen bzw. Bewerber jedoch unentgeltlich an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen.
Erkrankungen sind schnellstmöglich dem Prüfungsamt oder der Einstellungsberatung vor Ort mitzuteilen, am besten mit dem der Einladung beigefügten Formular per Post, Fax oder E-Mail (bpp.bamberg.pruefungsamt@polizei.bayern.de).
Für weitere Fragen zum Prüfungstermin steht Dir die Bewerberhotline beim Prüfungsamt unter der Nummer 0951 9331-130 montags bis donnerstags 09:00-11:00 Uhr sowie 13:00-14:30 Uhr und freitags 09:00-11:00 Uhr zur Verfügung.
Nur wenn eine Entschuldigung für das Fehlen bei der Prüfung rechtzeitig vor Prüfungsbeginn vorliegt, kann ein Ersatztermin, im Rahmen freier Kapazitäten, gewährt werden. Entschuldigungen, die nach 08:00 Uhr am jeweiligen Prüfungstag beim Prüfungsamt eingehen, können nicht mehr als Entschuldigungen gewertet werden und die Prüfung gilt als abgelegt und nicht bestanden. Ausnahmen sind nur im Einzelfall möglich.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben gilt die Prüfung ebenfalls als abgelegt und nicht bestanden. Eine Teilnahme an der Prüfung ist dann nur im Rahmen einer Wiederholungsprüfung möglich.
Der Bewerberin bzw. dem Bewerber werden per E-Mail verschiedene Terminvorschläge zugesandt, aus dieser Auswahl kann sie bzw. er sich online einen Prüfungstermin buchen. Bei Bewerberinnen bzw. Bewerbern, die zur Prüfungswiederholung kommen, wird in der Regel der Prüfungstermin vom Prüfungsamt fest zugeteilt oder es werden Terminvorschläge zur Selbstbuchung an die Bewerberin bzw. den Bewerber gesandt.
Terminwünsche der Bewerberin bzw. des Bewerbers werden in Ausnahmefällen berücksichtigt.
Ja. Die Einstellungsprüfung kann insgesamt zweimal wiederholt werden. Dabei kann sowohl ein einzelner Prüfungsteil als auch die komplette Prüfung erneut absolviert werden. Bei der 2. Wiederholung kann nur die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Über die Bedingungen und den Ablauf einer Prüfungswiederholung informiert gerne die Einstellungsberatung vor Ort.
Die Prüfung kann im Ganzen oder in Teilen für den nächsten bzw. übernächsten Einstellungstermin wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung der ganzen Prüfung ist nach zwei Jahren möglich.
Bist Du bei Deiner ersten Prüfung an der Sportprüfung gescheitert, kannst Du die Sportprüfung im selben Zyklus im Rahmen Deiner ersten Wiederholungsprüfung erneut ablegen.
Über die Zeiträume und die Bedingungen einer Prüfungswiederholung informiert gerne die Einstellungsberatung vor Ort.
Die Prüfungen finden an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen statt. Der zweite Prüfungstag findet in der Regel in der Folgewoche statt. Sofern die Note in einem Teil der Prüfung nicht ausreichend ist, wird die Prüfung vorzeitig beendet.
Die Prüfung wird ganzjährig an den Standorten München und Nürnberg der Bayerischen Bereitschaftspolizei durchgeführt.
Für den Fall, dass ein Teil der Prüfung nicht bestanden wird, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden. Die Einstellungsprüfung wird dann an dieser Stelle abgebrochen und nicht mehr zu Ende geführt. Fragen zu den Möglichkeiten einer Wiederholung beantwortet gerne die Einstellungsberatung vor Ort.
Ja. Die einzelnen Bestandteile der Prüfung finden in der Regel in folgender Reihenfolge statt:
Prüfungstag 1:
- Sprach- und Grundfähigkeitstest am PC
- Sportprüfung
- Gruppendiskussion
Prüfungstag 2:
- Bewerbungsgespräch (strukturiertes Interview)
- medizinische Untersuchung durch eine Polizeiärztin bzw. einen Polizeiarzt zur Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit
Die Prüfungsnote wird allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern jeweils unmittelbar im Anschluss an den Einstellungstest mitgeteilt. Sie bekommen ein Zeugnis über das Prüfungsergebnis bzw. für den Fall des Nichtbestehens eine Bescheinigung ausgehändigt.
Die Prüfungsnote gilt in der 2. QE für drei aufeinanderfolgende Einstellungstermine.
Beispiel: Wenn Du an der Einstellungsprüfung für den Einstellungstermin 03/2024 erfolgreich teilgenommen hast, gilt Deine Prüfungsnote für die Einstellungstermine 03/2024, 09/2024 und 03/2025.
Es ist grundsätzlich möglich, Deine Bewerbung auf einen späteren Einstellungstermin zu verschieben, solange Deine Prüfungsnote noch gültig ist und die Fristen gewahrt sind. Bitte denke auch an Deine Wiederholungsmöglichkeiten zur Notenverbesserung (siehe Frage „Gibt es die Möglichkeit einer Prüfungswiederholung?“).
Bei Fragen hierzu wende Dich bitte an Deine zuständige Einstellungsberatung.
Die Einstellungszusagen erfolgen je nach Einstellungstermin:
- für März im Oktober/November des Vorjahres
- für September im April/Mai des laufenden Jahres
- für Spitzensportlerinnen bzw. Spitzensportler Ende Mai des Einstellungsjahres
Wer bei der Einstellungsprüfung besonders gut abschneidet, erhält allerdings umgehend eine Zusage. Dazu müssen auch alle sonstigen persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Sind bereits alle Plätze vergeben, können Zusagen nur noch im Nachrückverfahren erteilt werden. Das bedeutet: Sagt eine Bewerberin bzw. ein Bewerber ab, kann eine andere Bewerberin bzw. ein anderer Bewerber nachrücken.
Nein, prinzipiell werden Zusagen nach der Rangliste vergeben. Zum Zeitpunkt der Prüfung steht die Rangliste noch nicht fest. Diese wird erstellt, nachdem alle Bewerberinnen und Bewerber für den entsprechenden Einstellungszyklus geprüft wurden. Das hat u. a. auch den Grund, dass in einigen Fällen noch ärztliche Befunde abzuklären sind.
Bei besonders gutem Abschneiden und wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind sowie ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, kann jedoch umgehend eine Zusage erfolgen.
Alle Bewerberinnen und Bewerber haben dieselbe Chance, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Geschlecht. Die Chance auf eine Einstellung ist letztendlich abhängig von der persönlichen Eignung, den Ergebnissen der Eignungsprüfung sowie der Anzahl der Ausbildungsplätze und der Zahl der eingehenden Bewerbungen.
Die Ausbildungsplätze werden in Reihenfolge der Rangliste vergeben.
Ausbildung
Wir sind bestrebt, alle Bewerberinnen bzw. Bewerber möglichst heimatnah und während der gesamten Ausbildungsdauer am gleichen Ausbildungsort zu unterrichten. Das ist aus Kapazitätsgründen nicht immer durchführbar, sodass wir hier keine verbindliche Zusage machen können.
Ja, zur Ausbildung gehören mehrere Praktika.
Im 1. Ausbildungsabschnitt können im Rahmen einer Informationswoche bei einer Polizeiinspektion erste Eindrücke vom Berufsalltag gesammelt werden. Im 3. Ausbildungsabschnitt findet ein einmonatiges Berufspraktikum und im 4. Ausbildungsabschnitt ein dreimonatiges Berufspraktikum bei einer Polizeiinspektion statt. Während dieser Praktika werden die Auszubildenden unter Anleitung von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen im Wach- und Streifendienst eingesetzt.