

Team IT
IT-Kriminalist bei der Bayerischen Polizei.
IT-Kriminalisten: Informatikprofis mit Polizeistern.
IT-Kriminalistinnen und IT-Kriminalisten sind echte Informatikspezialistinnen bzw. Informatikspezialisten im polizeilichen Vollzugsdienst. Als spezialisierte IT-Fachkraft ermittelst Du selbstständig in Fällen von Computer- und Internetkriminalität, wie z. B. Kreditkartenbetrug, Warenbetrug, Identitätsdiebstahl, Netzwerk- oder Hackerangriffen. Gemeinsam mit Deinen Kolleginnen und Kollegen entwickelst Du Ermittlungsansätze und Werkzeuge zur Bekämpfung neuer Phänomene aus dem Bereich Cybercrime.
Mehr als nur ein Job für IT-Spezialisten
Du unterstützt Deine Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fachbereichen in Fällen mit einem starken IT-Bezug oder wenn Dein informationstechnisches Know-how gefragt ist, z. B. bei Rauschgift- oder Wirtschaftskriminalität, Gewaltverbrechen, organisierter Kriminalität oder Terrorismus. Es gehört zu Deinen Aufgaben als IT-Kriminalistin bzw. IT-Kriminalist, an Durchsuchungen teilzunehmen und Beweismittel zu sichern. Darüber hinaus bist Du bei IT-relevanten Themen Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner in der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit sowie bei der Verbrechensprävention.
Eine einjährige polizeifachliche Unterweisung bereitet Dich intensiv auf Deine Aufgaben als IT-Kriminalistin bzw. IT-Kriminalist vor. Im Anschluss daran startest Du Deinen IT-Job in einer Dienststelle der Kriminalpolizei als Polizeivollzugsbeamtin oder -beamter mit den entsprechenden hoheitlichen Befugnissen und Dienstwaffe.
Voraussetzungen
Du möchtest Deine IT-Kenntnisse gezielt einsetzen und aktiv zur Aufklärung komplexer Straftaten beitragen? Dann findest Du bei der Bayerischen Polizei einen anspruchsvollen Job mit vielfältigen Herausforderungen in einem abwechslungsreichen Berufsalltag.
Bildungsabschluss
Mit einem Diplom- oder Bachelorabschluss (Hochschule/FH) aus einem der folgenden Studienbereiche hast Du optimale Bewerbungschancen:
- Informatik (alle Schwerpunkte), Wirtschaftsinformatik oder Verwaltungsinformatik
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Elektrotechnik
- IT-Sicherheit
- Digitale Forensik
- oder ein vergleichbares Studienfach
Bitte beachte: Wenn Du über einen anderen Studienabschluss verfügst, bemisst sich dessen Gleichwertigkeit insbesondere daran, dass er mit mindestens 180 ECTS-Punkten hinterlegt ist und einen erheblichen IT-Bezug aufweisen kann.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung mit beruflicher Fortbildung (Meisterin bzw. Meister, staatlich geprüfte Technikerin bzw. geprüfter Techniker o. Ä.) erfüllt nicht die Zulassungsvoraussetzungen für ein Beamtenverhältnis in der 3. Qualifikationsebene, da hierfür ein abgeschlossenes Studium erforderlich ist.
Anerkennung Bildungsabschlüsse
Vor diesem Hintergrund dient uns die Zuordnung von Bildungsabschlüssen nach Niveaus des Europäischen oder Deutschen Qualifikationsrahmens (EQR/DQR) als Referenzrahmen, um die verschiedenen nationalen Qualifikationssysteme miteinander zu vergleichen. Diese Zuordnung begründet jedoch keine tarif- oder besoldungsrechtlichen Ansprüche und stellt auch keinen Maßstab für eine tarifrechtliche Eingruppierung oder die Zulassung zu bestimmten Beamtenlaufbahnen dar.
Berufserfahrung erwünscht
Wünschenswert ist Berufserfahrung in der Informations- oder Kommunikationstechnologie.
Voraussetzungen
Als IT-Kriminalistin bzw. IT-Kriminalist trittst Du für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein. Für eine Einstellung musst Du die deutsche Staatsangehörigkeit vorweisen. Bei Übernahme in das Beamtenverhältnis darfst Du das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Persönliche Anforderungen
- Gesetzestreue (Führungszeugnis, polizeiliche Sicherheitsüberprüfung)
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst
- gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache
- gute Englischkenntnisse in Schrift und Sprache
- ausgeprägte Teamfähigkeit
- selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
Gesundheitlich fit
In Deinem Alltag als IT-Kriminalistin bzw. IT-Kiminalist ist Deine körperliche, geistige und psychische Leistungsfähigkeit stark gefordert. Im Rahmen unseres Einstellungsverfahrens prüfen wir mit einer polizeiärztlichen Untersuchung, ob Du den besonderen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes gewachsen bist. Ein gesonderter Sporttest wird nicht durchgeführt.
Polizeifachliche Unterweisung
Zur Vorbereitung Deiner Karriere als IT-Kriminalistin bzw. IT-Kriminalist absolvierst Du eine einjährige polizeifachliche Unterweisung. Diese gliedert sich in jeweils mehrwöchige Theorie- und Praxisabschnitte. In dieser Zeit erwirbst Du die notwendigen rechtlichen und praktischen Kenntnisse für Deine Aufgaben im Polizeivollzugsdienst.
Die theoretischen Ausbildungsabschnitte dauern insgesamt acht Monate und finden an den Ausbildungsstandorten II. Bereitschaftspolizeiabteilung in Eichstätt sowie im Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei in Ainring statt. Während dieser Zeit bist Du vor Ort unentgeltlich untergebracht. Die praktische Ausbildung absolvierst Du in einer Polizeiinspektion und in verschiedenen Kommissariaten einer Kriminalpolizeidienststelle.
Theoretische Kenntnisse
- Allgemeines Polizeirecht
- Beamtenrecht
- Sicherheitsrecht
- Informationstechnologie
- Kriminalistik
- Einsatzlehre
- Straf- und Strafprozessrecht
Praktische Kenntnisse
- Situatives Handlungstraining
- Selbstverteidigung
- Umgang mit einer Schusswaffe
- Eigensicherung
- Erste Hilfe
- Fahrausbildung
Verdienstmöglichkeiten
Während Ausbildung
Zunächst erfolgt die Einstellung als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) grundsätzlich in der Entgeltgruppe 9b TV-L.
Für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses werden in der Regel bis zur Verbeamtung keine gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge abgeführt. Insoweit erhöht sich das Nettogehalt.
Nach Ausbildung
Nach der einjährigen polizeifachlichen Unterweisung ist im Falle eines abgeschlossenen Studiums im Bereich Informatik in der Regel eine sofortige Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.
Die Berufung in das Beamtenverhältnis erfolgt in der Besoldungsgruppe A10 als Kriminaloberkommissarin bzw. Kriminaloberkommissar. Die Übernahme erfolgt zunächst für zwei Jahre in das Beamtenverhältnis auf Probe, anschließend (bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen) in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
