Team IT
Die häufigsten Fragen zur IT bei der Bayerischen Polizei.
Voraussetzungen
Für Deinen Einstieg in die 3. und 4. Qualifikationsebene weist Du ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Universitätsstudium mit Bachelor- oder Diplomabschluss nach. Hast Du einen anderen Abschluss, so bemisst sich dessen Gleichwertigkeit insbesondere daran, dass dieser mit mindestens 180 ECTS-Punkten hinterlegt ist.
Für die 3. Qualifikationsebene innerhalb der Beamtenlaufbahn bei der Bayerischen Polizei ist jeweils ein abgeschlossenes Hochschul- oder FH-Studium Grundvoraussetzung. Eine abgeschlossene Berufsausbildung mit beruflicher Fortbildung (z. B. Meisterin bzw. Meister, staatlich geprüfte Technikerin bzw. geprüfter Techniker oder ähnliche Abschlüsse) erfüllt daher nicht die Zulassungsvoraussetzung für ein Beamtenverhältnis in der 3. und 4. QE.
Vor diesem Hintergrund dient uns die Zuordnung von Bildungsabschlüssen nach Niveaus des Europäischen oder Deutschen Qualifikationsrahmens (EQR/DQR) als Referenzrahmen für den Vergleich der verschiedenen nationalen Qualifikationssysteme. Die Zuordnung begründet keine tarif- oder besoldungsrechtlichen Ansprüche und ist kein Maßstab für eine tarifrechtliche Eingruppierung oder die Zulassung zu bestimmten Beamtenlaufbahnen.
Wenn Du bereits als IT-Professional bei der Bayerischen Polizei arbeitest, hast Du die Möglichkeit, Dich über ein duales Studium zur Diplom-Verwaltungsinformatikerin bzw. zum Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH) an der Hochschule Hof oder nach langjähriger Berufserfahrung über eine berufliche Fortbildung in die 3. QE aufzusteigen.
Interessierst Du Dich für einen beruflichen Einstieg bei der Bayerischen Polizei und möchtest in der 3. QE beginnen, dann benötigst Du grundsätzlich ein abgeschlossenes Studium im Studienfach Informatik oder einem anderen relevanten Studienfach.
Während der Dienstzeit ist allen Beschäftigten der Bayerischen Polizei ein Mitführen sowie der Konsum von Cannabis untersagt. Weiterhin ist der Konsum auch in der Freizeit verboten, wenn dieser Auswirkungen auf die Dienst- oder Arbeitsfähigkeit hat oder die Dienst- oder Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen könnte.
Diesen strengen Maßstab legen wir bei der Auswahl der Bewerber um eine Einstellung als IT-Kriminalist sowie als Wirtschaftskriminalist bereits bei der Einstellungsprüfung an. Im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung gibst Du eine Urinprobe ab, die auf Abbauprodukte von Rauschmitteln untersucht wird. Auch der Nachweis von Cannabis-Abbauprodukten im Urin führt zu einer Beendigung Deines Bewerbungsverfahrens.
Bei der Einstellung von IT-Professionals und IT-Forensikern achten wir bei den Vorstellungsgesprächen auf eine etwaige Beeinflussung durch Rauschmittel.
Für weiterführende Informationen kontaktiere gerne den ausschreibenden Polizeiverband (Kontaktdaten in der jeweiligen Stellenanzeige) oder Deine IT-Bewerberkoordination.
Einstellungsverfahren
Nein, bei der Auswahl geeigneter Stellenbewerberinnen und -bewerber werden grundsätzlich keine Tests durchgeführt. Es finden ausführliche Bewerbungsgespräche statt, in deren Verlauf insbesondere ihre fachspezifische Kompetenz überprüft wird.
Nein. Wenn Du Dich für das duale Studium zur Diplom-Verwaltungsinformatikerin bzw. zum Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH) bewirbst, wirst Du von Deiner Ausbildungsdienststelle zum Einstellungstest bei der Hochschule für den Öffentlichen Dienst in Bayern in Hof angemeldet. Für Deine Bewerbung auf eine unserer offenen IT-Stellen bewirbst Du Dich grundsätzlich direkt bei der ausschreibenden Dienststelle. Du hast auch die Möglichkeit, uns eine Initiativbewerbung zuzusenden.
Berufliche Tätigkeit
Du bist in der Regel zu den üblichen Bürozeiten im Rahmen einer 40-Stunden-Woche tätig. Besondere Einsatzlagen oder dienstliche Erfordernisse können Abweichungen davon notwendig machen. Überstunden werden unter Berücksichtigung betrieblicher Belange durch Freizeit abgegolten.
Die Bayerische Polizei bietet als IT-Arbeitgeber moderne Arbeitsstrukturen und baut diese auch in den kommenden Jahren weiter aus. Unter der Berücksichtigung von dienstlichen Belangen und mit Zustimmung der zuständigen Dienststelle werden tätigkeitsbezogen unterschiedliche Modelle für die Arbeit im Homeoffice angeboten.
Beschäftigungsverhältnis
Menschen mit einer körperlichen Einschränkung oder Behinderung steht grundsätzlich der Dienst in den IT-Berufen der Bayerischen Polizei offen. Das schließt auch eine Beamtenlaufbahn in den Bereichen IT-Forensik und IT-Professionals mit ein.
Im Berufsbild IT-Kriminalistin bzw. IT-Kriminalist ist allerdings die Tauglichkeit für den Polizeivollzugsdienst Voraussetzung. Ob die gesundheitliche Eignung dazu vorliegt, wird im Rahmen einer polizeiärztlichen Untersuchung überprüft.
Wenn Du bereits als technische Beamtin bzw. technischer Beamter im öffentlichen Dienst tätig bist, ist eine Versetzung unter Beibehaltung Deines Beamtenstatus zur Bayerischen Polizei grundsätzlich möglich. Es findet jeweils eine Einzelfallprüfung statt.
Welche Beschäftigungszeiten anrechnungsfähig sind, prüft die jeweilige Personalbehörde im Einzelfall.
- Stelle muss zur Verbeamtung ausgewiesen sein
- EU-Staatsangehörigkeit
- Zum Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis darf das 45. Lebensjahr nicht vollendet sein
- gesundheitliche Eignung
Berufsbild IT-Kriminalist
Die einjährige polizeifachliche Unterweisung absolvierst Du in der II. Bereitschaftspolizeiabteilung in Eichstätt. Die theoretischen Ausbildungsabschnitte werden ergänzt durch Praktika bei Deiner jeweils zuständigen Dienststelle sowie Lehrgängen im Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei in Ainring.
Der Unterricht findet von montags bis freitags statt. Am Wochenende besteht keine Anwesenheitspflicht. In den praktischen Ausbildungsabschnitten leistest Du in der Regel Tagesdienst, wobei Abweichungen aufgrund von dienstlichen Erfordernissen möglich sind.
Ja, allerdings sind die Urlaubstage während der Ausbildung in der Regel bereits vorgegeben.
Der Wechsel in einen anderen fachlichen Einsatzbereich, z. B. Verkehrspolizei oder Schutzpolizei, ist für Dich als IT-Kriminalistin bzw. IT-Kriminalist nicht möglich, da die polizeifachliche Unterweisung nicht dieselben Anforderungen einer Ausbildung oder eines Fachstudiums für den Polizeivollzugsdienst erfüllt.