Barrierefreiheit
Barrierefreiheit unseres Internetauftritts
Die Bayerische Polizei ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29.09.2023 erstellt. Sie basiert auf einem internen entwicklungsbegleitenden Test der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) vom selben Tag.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Barrierefreiheit der Seite wurde auf Grundlage der BITV 2.0 sowie der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
Die Seite ist teilweise vereinbar mit der BayEGovV. Sie erfüllt zu einem großen Teil die Anforderungen der BITV 2.0 als auch die Kriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht gänzlich barrierefrei:
- Die Schaltflächen Kontrast/Schriftgröße/Gebärdensprache/Leichte Sprache/Vorlesefunktion sind nicht optimal barrierefrei. Um eine bessere Visualisierung zu ermöglichen, wurde nicht der HTML-Standard-Code verwendet.
- Beim Navigieren mit der Tab-Taste wird der Inhalt, der hinter einem Tab versteckt ist, angewählt und fokussiert, aber nicht automatisch eingeblendet. Dazu muss erst das entsprechende Tab bestätigt und aktiviert werden.
- Alternativtexte sind nicht für alle Grafiken und Icons sichtbar hinterlegt.
- Manche Überschriften sind nicht optimal barrierefrei. Um eine bessere Visualisierung zu ermöglichen, wurde nicht der HTML-Standard-Code verwendet.
- Die Kontrastfunktion wirkt sich nicht auf alle Seitenelemente aus, sondern nur an den Stellen, wo sie erforderlich ist.
- Die Standort-Karte ist nicht barrierefrei, da die Elemente der Karte nur als Verweis programmiert sind.
- Manche Schaltflächen in der Sektion „Deine Termine“ werden nicht in der korrekten Reihenfolge beim Navigieren mit der Tab-Taste markiert.
- Die Bedienung von Pop-Up-Fenstern mit der Tab-Taste ist noch nicht komplett barrierefrei.
- Beim Navigieren durch Akkordeons (Textelemente zum Aufklappen) mit der Tab-Taste werden Inhalte (z. B. Links) anstelle der Titel angezeigt.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.team.polizei.bayern.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden unter bpp.projekt.werbeoffensive@polizei.bayern.de.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei
Projekt Werbeoffensive
Pödeldorfer Straße 77/79
96052 Bamberg
E-Mail: bpp.projekt.werbeoffensive@polizei.bayern.de
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html